Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1963 - III ZR 45/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,5007
BGH, 10.06.1963 - III ZR 45/62 (https://dejure.org/1963,5007)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1963 - III ZR 45/62 (https://dejure.org/1963,5007)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1963 - III ZR 45/62 (https://dejure.org/1963,5007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,5007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 1045
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.1959 - III ZR 67/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1963 - III ZR 45/62
    Es war vielmehr bei Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und bei der Unmöglichkeit, nach dem Zusammenbruch des Jahres 1945 in der Bundesrepublik die Straßenverhältnisse den Anforderungen des stetig wachsenden Verkehrs anzupassen, in erster Linie Sache des Kraftfahrers, seine Fahrweise ihm er kennbar gefährlichen Straßenverhältnissen anzugleichen (Urteil vom 2. Juli 1959 III ZR 91/58 S. 4 - VersR 1959, 628 vgl. auch Urteil vom 6. Juli 1959 III ZR 67/58 - VersR 1959, 530-).

    Abgesehen von dem Blaubasalt und der Straßenwölbung, die dem von B ( H P kommenden Verkehrsteilnehmer erkennbar waren, befand sich die Fahrbahn selbst, wie das angefochtene Urteil ausführt, in einem verkehrsgerechten Zustand und wies außer den bei Kopfsteinpflaster auftretenden Unebenheiten keine Löcher auf. Die Vertiefungen am Straßenrand, von denen aus Hegenwasser auf die Fahrbahn spritzen konnte, entstanden, obwohl sie ständig von dem Straßenwärter beseitigt wurden, dadurch, daß in Richtung RflBF fahrende Lastkraftwagen in der Kurve den Straßenrand und das Bankett überfuhren. Einen völlig niveaugleichen Übergang von Fahrbahn auf Bankett kann der Verkehr nicht verlangen (vgl. das eben erwähnte Urteil vom 6. Juli 1959 III ZR 67/58).

  • BGH, 28.02.1963 - III ZR 207/61

    Verkehrssicherungspflicht bei plötzlicher Verengung einer belebten Straße

    Auszug aus BGH, 10.06.1963 - III ZR 45/62
    Bie Verkehrssicherungspflicht, wie sie hier das beklagte Land hinsichtlich der B r f l H B s t r a ß e traf, geht nicht dahin, eine Straße schlechthin gefahrlos zu gestalten, sondern findet ihre Grenzen an dem, was dem Pflichtigen objektiv zuzumuten ist (vgl. die Zusammenstellung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BRiZ 1962, 371, 373) Kur soweit es mit zumutbaren Mitteln geschehen kann, muß der Verkehrssicherungspflichtige den Verkehr auf der Straße vor von dieser ausgehenden Gefahren bewahren, namentlich die Straße in einen entsprechenden Zustand versetzen und in ihm unterhalten oder doch notfalls den Verkehrsteilnehmer vor sich aus der Beschaffenheit der Straße ergebenden unvermuteten und bei zweekgerechter Benützung des Verkehrsweges nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahren warnen (vgl. hierzu namentlich Urteil vom 28. Februar 1963 III ZR 207/61 S. 7, 8 und vom 23o Oktober 1961 III ZR 122/60 S. 12 - NJW 1962, 34 -).
  • BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    Auszug aus BGH, 10.06.1963 - III ZR 45/62
    Bie Verkehrssicherungspflicht, wie sie hier das beklagte Land hinsichtlich der B r f l H B s t r a ß e traf, geht nicht dahin, eine Straße schlechthin gefahrlos zu gestalten, sondern findet ihre Grenzen an dem, was dem Pflichtigen objektiv zuzumuten ist (vgl. die Zusammenstellung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BRiZ 1962, 371, 373) Kur soweit es mit zumutbaren Mitteln geschehen kann, muß der Verkehrssicherungspflichtige den Verkehr auf der Straße vor von dieser ausgehenden Gefahren bewahren, namentlich die Straße in einen entsprechenden Zustand versetzen und in ihm unterhalten oder doch notfalls den Verkehrsteilnehmer vor sich aus der Beschaffenheit der Straße ergebenden unvermuteten und bei zweekgerechter Benützung des Verkehrsweges nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahren warnen (vgl. hierzu namentlich Urteil vom 28. Februar 1963 III ZR 207/61 S. 7, 8 und vom 23o Oktober 1961 III ZR 122/60 S. 12 - NJW 1962, 34 -).
  • BGH, 17.04.1961 - III ZR 30/60

    Amtshaftungsanspruch gegen eine Gemeinde wegen unübersichtlicher Verkehrsregelung

    Auszug aus BGH, 10.06.1963 - III ZR 45/62
    Nicht nur mußte jeder Kraftfahrer die von dem Blaubasalt ausgehende Rutsch- und Schleudergefahr kennen , sondern es mußte auch ein Verkehrsteilnehmer, wenn er sich nicht zumindest äußerst grob fahrläßig verhielt - auf einen solchen braucht der Verkehrssicherungspflichtige bei seinen Maßnahmen nicht Rücksicht zu nehmen: Urteil vom 17.April 1961 III ZR 30/60 (NJW 1961, 1572) damit rechnen, daß nach einem Regen auf dem Straßenpflaster, insbesondere einem Blaubasaltpflaster einzelne feuchte Stellen Zurückbleiben können oder sich durch das Spritzen aus von noch am Straßenrand aufgetretenen kleineren Pfützen bilden.
  • BGH, 02.07.1959 - III ZR 91/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1963 - III ZR 45/62
    Es war vielmehr bei Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und bei der Unmöglichkeit, nach dem Zusammenbruch des Jahres 1945 in der Bundesrepublik die Straßenverhältnisse den Anforderungen des stetig wachsenden Verkehrs anzupassen, in erster Linie Sache des Kraftfahrers, seine Fahrweise ihm er kennbar gefährlichen Straßenverhältnissen anzugleichen (Urteil vom 2. Juli 1959 III ZR 91/58 S. 4 - VersR 1959, 628 vgl. auch Urteil vom 6. Juli 1959 III ZR 67/58 - VersR 1959, 530-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht